FAQ
KANN ICH MEIN AUTO AUCH WÄHREND DER GARANTIEZEIT ZU EUCH BRINGEN?
Absolut. Nach der EU-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) bleibt die Herstellergarantie voll erhalten, wenn die Inspektion nach den Vorgaben des Herstellers durchgeführt wird. Genau das tun wir.
MACHT IHR AUCH DIE §57A BEGUTACHTUNG (PICKERL)?
Ja, wir sind eine offiziell autorisierte Prüfstelle für die §57a Begutachtung in Österreich.
REPARIERT IHR AUCH ELEKTROAUTOS?
Ja. Unser Team verfügt über die notwendigen Hochvolt-Schulungen (HV-Zertifikate), um sicher an Hybrid- und reinen Elektrofahrzeugen zu arbeiten.
BEKOMME ICH EINEN LEIHWAGEN?
Wir haben Werkstattersatzwagen zur Verfügung. Bitte gib bei der Terminvereinbarung an, ob du mobil bleiben musst, damit wir ein Fahrzeug für dich reservieren können.